Begrüßungsgeld für Auszubildende
Neben Studierenden erhalten nun auch Auszubildende, die nach Lingen gezogen sind, ein Begrüßungsgeld in Höhe von 150 Euro. Das hat der Rat der Stadt Lingen in seiner letzten Sitzung beschlossen. Dafür müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Die Neulingener müssen ihren Hauptwohnsitz für mindestens ein Jahr nach Lingen verlegen. Zudem dürfen sie frühestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung nach Lingen gezogen sein. Die neue Regelung tritt rückwirkend zum 1. August in Kraft.